Die „Stadtbild“-Debatte von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) war sehr hilfreich. Denn sie macht vielen bewusst, wie unsicher es in Deutschlands Städten geworden ist. In vielen Großstädten sind Sexualstraftaten, Messerdelikte und Bandenkriminalität inzwischen an der Tagesordnung.
Eine Änderung dieser Zustände dürfen die Bürger von CDU und SPD jedoch nicht erwarten. Dabei zeigte eine INSA-Umfrage: 43 Prozent der Befragten finden, dass sich das aktuell diskutierte Stadtbild seit 2015 zum Schlechteren verändert hat. Nur 14 Prozent fühlen sich sicherer als vor zehn Jahren, 39 Prozent hingegen unsicherer.
Diese Unsicherheit macht sich auch in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs breit. Es gibt in Stuttgart viele sogenannte Brennpunkte – also Orte, die als kriminelle Hotspots gelten. Dazu zählt beispielsweise die „Untere Königstraße“. Der Leerstand, der dort seit Jahren besteht, wird von der Stadt nicht angegangen, was zusätzlich zu einem negativen Stadtbild beiträgt.
Viele junge Migrantengruppen treffen sich an der Königstraße, unterhalten sich lautstark auf Arabisch und gestikulieren heftig – nicht selten fliegen auch die Fäuste. Die Polizei muss regelmäßig ausrücken.
Diese Gewaltdelikte müssen sofort unterbunden werden. Solche Verbrechen müssen schnell und entschlossen bekämpft werden, sonst wird das Stuttgarter Stadtbild noch verheerender. Diese Gewaltdelikte müssen konsequent verfolgt und verhindert werden, sonst wird das Stuttgarter Stadtbild weiter leiden.
Was sagt Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper über die Stadtbild-Debatte?
„Wenn Friedrich Merz gemeint hat, dass es mittlerweile in vielen deutschen Städten insbesondere in den Abend- und Nachtstunden leider Unorte gibt, an die sich viele Menschen nicht mehr trauen, dann hat er recht. Ich bin mir sicher, dass er nicht diejenigen Menschen mit ausländischen Wurzeln gemeint hat, die wir in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen dringend brauchen, die gut integriert sind und die längst zu unserer Stadt gehören“.
Natürlich gibt es viele gut integrierte Zuwanderer – das bestreitet niemand. Aber man darf die Augen nicht davor verschließen, dass es eben auch Gruppen gibt, die unsere Regeln ablehnen und das Sicherheitsgefühl in unseren Städten massiv beeinträchtigen. Ehrlichkeit ist der erste Schritt zu Lösungen, nicht Schönreden.
Die Deutschen sind zu Opfern im eigenen Land geworden. Die Zahlen sprechen eine Sprache, die den Migrations-Apologeten und den derzeit auf deutschen Straßen demonstrierenden linksgrünen „Stadtbild“-Schönrednern ganz und gar nicht gefallen dürfte.
– 1995 wurde der Baum Pflegeversicherung gepflanzt
– 2025 wird die Axt an den wuchernden Wald gelegt
– Was so ein Pflegefall zu Hause oder im Heim kostet
Bei der Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden für Pflegebedürftige drei Pflegestufen eingeführt. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden aus den drei Stufen fünf Pflegegrade gemacht. Doch das Reformkarussell drehte sich weiter – und bei erhöhter Geschwindigkeit scheinen nun die Versicherten mit dem Pflegegrad 1 aus den Sesseln zu fliegen. Der Gesetzgeber hat der Pflegeversicherung, wie auch der Gesetzliche Rentenversicherung, zu viel aufgehalst und dabei die kaufmännischen Regeln sträflich missachtet. Mit den doppelten 1,8-Prozent-Beiträgen (jeweils einmal der Arbeitgeber- und einmal der Arbeitnehmerseite) – Kinderlose sogar 2,4 Prozent – sind die umfangreichen Aufgaben und Ausgaben der Pflegeversicherung kaum zu bestreiten.
Dies übrigens auch dadurch nicht, indem man nun auch noch die Rentnerinnen und Rentner mit Pflegeversicherungsbeiträgen belegt. Und was ist das Erste, was passiert wenn in diesem Land „über seine Verhältnisse gelebt“ wird (Kanzler Merz)? Man beginnt nach Berliner Manier nach dem Prinzip: Treppen werden von oben nach unten gekehrt, auch bekannt als “den Letzten beißen die Hunde”. Der Pflegegrad 1 steht deshalb zur Disposition, weil man bei den hier geführten 861.000 Leistungsbeziehern rund 1,8 Mrd. Euro einsparen will (mehr dazu siehe hier).
Heim oder häusliche Pflege?
In diesem Beitrag soll es allerdings um etwas anderes gehen: Nämlich um die Frage, ob die Heimunterbringung wirklich teurer ist als die Pflege zu Hause in den vertrauten Wänden. Dazu erreichte mich der Bericht über den aktuelle Fall eines Bekannten: Dessen Schwester war ohne Unterbrechung lebenslang berufstätig, verdiente mittelmäßig und arbeitete sogar noch über die reguläre Altersgrenze hinaus. Damit brachte sie es auf einen Auszahlungsbetrag von aktuell stolzen 2.200 Euro Monatsrente. Damit könnte sie eigentlich gut leben und ihre Wohnung halten. Aber dann brach sie – zufällig ein Jahr nach ihrer Coronaimpfung – zusammen, lag bewusstlos in der Wohnung und wurde quasi in letzter Minute von Nachbarn entdeckt. Seither wechselte ihr Zustand zwischen Aufenthalten im Krankenhaus, Kurzzeitpflege und wenige Wochen zu Hause unter Betreuung eines ambulanten Pflegedienstes. Nun ist sie nur noch zu Hause. Sie will in kein Pflegeheim.
Wie aber sieht es finanziell aus? Eine osteuropäische “Hilfskraft” – tatsächlich pflegen dürfen nur die Wenigsten – kostet 2.500 bis 3.500 Euro, siehe Altenpflege respektive 24-Stunden-Pflege (wovon etwa zur Hälfte die Konten der zahllosen Vermittlungsagenturen „gepflegt“ werden). Die verpflichtete permanente Betreuungskraft – die propagierten „24 Stunden, sieben Tage“ gibt es natürlich nicht, weder arbeitsrechtlich noch tatsächlich – kostet im konkreten Fall 2.700 Euro monatlich im Jahresschnitt (13 Feiertage kosten das Doppelte, also 180 Euro am Tag statt 90). Dazu kommen die Fahrtkosten für die Anreise und nach Hause, was bei sechsmaligem Wechsel im Jahr weitere 1.800 Euro ausmacht (einheimische Beschäftigte zahlen die Fahrtkosten zum Arbeitsort selbst). Der Jahresdurchschnitt der Kosten liegt also bei 2.950 Euro im Monat.
Hilfskräfte plus Nachbarschaftshilfe
Neben den Betreuungskosten kommen Verpflegungskosten der Hilfskraft von etwa 300 bis 400 Euro im Monat hinzu (einheimische Beschäftigte zahlen ihr Essen und Trinken selbst), macht insgesamt also ca. 3.300 Euro. Weiter hinzu kommen 800 Euro Kosten für die Betreuung durch die „ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe“ eines karitativen Verbandes – weil die Sprachkenntnisse der Auslandskraft für wichtige Dinge wie Terminierung von Arztbesuchen oder der Fahrten in die Praxis, Einkaufen und sämtliche organisatorischen Dinge nicht ausreichen. Die Nachbarschaftshilfe wird gebraucht, weil kein Verwandter der zu pflegenden Person in der Nähe wohnt. Wäre das der Fall und Kinder oder Geschwister könnten die Betreuung übernehmen, würden diese 800 Euro entfallen.
Somit sind wir mittlerweile bei 4.100 Euro Kosten für die ausländische Betreuungskraft plus Nachbarschaftshilfe. Eine zusätzlich erforderliche Tagespflege erhält eine monatliche (Zu)Zahlung in Höhe von 280 Euro (für Aktivitäten, Essen, Mobilisation), während die häuslichen Hilfskräfte entlastet werden. Und die eigenen Lebenserhaltungskosten der zu pflegenden Person – also für Essen und Trinken an den übrigen Tagen – betragen nochmals rund 350 Euro. Dazu kommen noch die Nebenkosten für die Wohnung (Heizung, Hausgeld an die Hausverwaltung….), Strom und Grundsteuer, die rund 400 Euro im Monat betragen. In der Summe kostet das Leben und die Pflege zu Hause im konkreten Fall also 5.130 Euro. Runden wir großzügig ab auf 5.000 Euro im Monat.
…und irgendwann ist das Haus weg
Eine Heimunterbringung würde in Baden-Württemberg hingegen „nur“ 3.000 Euro im Monat kosten (gemäß durchschnittlichen Pflegekosten) und beinhaltet alles, außer 125,64 Euro monatlichem Taschengeld für die Patienten. Die Heimunterbringung ist damit also rund 2.000 Euro „günstiger“, wenn man diesen Begriff hier überhaupt verwenden kann. Im Beispiel der pflegebedürftigen Schwester meines Bekannten betragen deren Einkünfte insgesamt rund 2.800 Euro im Monat (2.200 Euro Rente, 600 Euro Pflegesachleistung für Pflegegrad 3). Bei einer Heimunterbringung gibt’s kein Pflegegeld mehr; dieses wird als Pflegesachleistung vom Heim abgerechnet. Fazit: Bei einer Heimunterbringung dauert es somit lediglich einige Monate länger, bis die lebenslang angesammelten Ersparnisse aufgezehrt sind.
Und was ist dann? Dann kommt das Sozialamt und greift auf das „Vermögen“ der Patientin zurück. In einem Fall aus einer Nachbargemeinde bat das Amt die Angehörigen einer Patientin mit Betreuungsvollmacht für den Pflegefall, das gemeinsame alte Elternhaus zu verkaufen – und das zu einem angesetzten utopischen Preis, der am Markt überhaupt nicht zu realisieren war. Der Schwester platzte schließlich der Kragen: Sie bot das Haus dem Sozialamt direkt an, damit dieses es verhökern solle.
Kreuzfahrtschiff statt Pflegeheim?
Im Fall der Schwester meines Bekannten könnte bei Heimunterbringung ihre Wohnung vermietet werden. Dann kämen nochmals rund 1.000 Euro Mieteinnahmen hinzu, wodurch die Einnahmen dann fast ausreichen würden (2.200 Rente plus 1.000 Euro Miete, abzüglich 400 Nebenkosten der Wohnung, die ja nur teilweise auf Mieter umlegbar sind), um die anfallenden 3.000 Euro Heimkosten zu decken – weil dann eben nur noch die Kosten der Heimunterbringung anfallen. Weigert sich die Pflegebedürftige wie im genannten Beispiel aber partout, in ein Heim zu gehen, würde wohl das Sozialamt die Wohnung „erben“, sobald die Ersparnisse aufgebraucht sind, um aus dem Sachwert der Immobilie die laufenden Kosten zu bestreiten. Ob das Sozialamt in einem solchen “Erbfall” dann – wie Verwandte auch – Erbschaftssteuer zahlen muss?
Ich werde demnächst eine dritte Form der Unterbringung austesten. Das Domizil ist bestens ausgestattet, mit allem Komfort, den man sich denken kann. Der einzige “Nachteil” (?): Es handelt sich um eine Insel – und zwar eine schwimmende, nämlich ein Kreuzfahrtschiff. Wenn man die Kosten der gebuchten 18-Tage-Reise auf einen Monat hochrechnet, sind es runde 5.000 Euro – und damit auch nicht mehr als es kosten würde, sich daheim pflegen zu lassen. Allerdings sollte man dazu noch halbwegs gesund sein. Auch wenn die ärztliche Versorgung auf solch einem Luxuskahn sichergesellt ist, wie man es aus der Sendung „Traumschiff“ kennt…
Auch Stuttgart ist von linken Umbenennungs-phantasien nicht geschützt. Das Linksbündnis im Stuttgarter Gemeinderat – bestehend aus der Linkspartei, „Stuttgart ökologisch sozial“ sowie der Puls-Gruppe (Die Partei, Klimaliste und Stadtisten) – fordert die Umbenennung des Ferdinand-Porsche-Gymnasiums in Stuttgart-Zuffenhausen. Der Grund: angebliche Verstrickungen des Namensgebers in das NS-Regime.
Die Gruppe fordert eine „Rücknahme der Umbenennung des Gymnasiums Zuffenhausen“. Tatsächlich erhielt die Schule erst 1983 – auf Betreiben der damaligen Stadtregierung unter Oberbürgermeister Manfred Rommel (CDU) – anlässlich ihres 25-jährigen Jubiläums den Namen Porsches.
Bereits im vergangenen Jahr gab es Bestrebungen dieser linken Gruppierung, den Namen zu ändern. Sie argumentieren, dass die Umbenennung damals gegen den Willen der Schule, der Lehrkräfte, der Schüler und Eltern erfolgt sei. Daher sollten diese diesmal an der Entscheidungsfindung beteiligt werden.
Wenn man nach der Logik dieser linken Weltverbesserer geht, müssten konsequenterweise auch sämtliche Firmen, die damals in irgendeiner Weise für das Regime tätig waren, ihre Namen ändern.
Was hier betrieben wird, ist nichts anderes als Symbolpolitik statt Substanz. Diese Namensänderung muss vom Stadtrat entschieden abgelehnt werden!
Was zunächst positiv klingt, entpuppt sich für viele Stuttgarter Studierende als trügerische Entlastung, denn in diesem Jahr fällt die Mietpreissteigerung in Stuttgart mit 1,4% im Vergleich zu den Vorjahren sehr moderat aus. In den drei Jahren zuvor lag sie durchschnittlich bei 3,6%.
Allerdings gibt es zahlreiche Studierende, die in Stuttgart auf der Suche nach kleinen, bezahlbaren Wohnungen sind – und kaum fündig werden. Denn hier kommt die schlechte Nachricht: Die Medianmieten für Wohnungen unter 40 Quadratmetern sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen.
In einem bundesweiten Vergleich belegt Stuttgart im Negativ-Ranking gemeinsam mit Frankfurt und Freiburg den zweiten Platz hinter München. In diesen drei Städten werden im Mittel 19 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter fällig, in München sind es sogar 26 Euro.
Zwar erhalten Studierende BAföG-Leistungen in Höhe von 380 Euro, doch das reicht weder für den Lebensunterhalt noch zur Deckung der hohen Mietkosten.
Viele Studierende müssen daher auf Wohnheime des Studierendenwerks ausweichen. Dort sind die Zimmer vergleichsweise günstig. In Stuttgart gibt es insgesamt 3.779 Wohnplätze – deutlich zu wenig, um alle unterzubringen. Auf der Warteliste stehen derzeit 591 Personen.
Die Flüchtlingskrise hat Deutschland nicht nur in sozialer Hinsicht belastet, sondern auch die Wohnraumknappheit deutlich verschärft. Der anhaltende Zustrom von Asylbewerbern hat bundesweit für zusätzlichen Druck auf dem Wohnungsmarkt gesorgt.
Deutschland muss endlich gegensteuern und für ausreichenden Wohnraum sorgen. Staatliche Überregulierungen und Investitionshemmnisse müssen abgebaut werden.
Am 31.Juli 2025 endete der große Prozess gegen den Gründer der Querdenker-Szene, Michael Ballweg. Über 40 lange Verhandlungstage hat es bis zu diesem Freispruch gedauert. Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei und sprach ihn zugleich wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig. Dafür erhielt Ballweg eine Verwarnung. Laut Urteil hat er knapp 20 Euro Steuern hinterzogen. Zudem habe er versucht, Beträge von mehreren 1.000 Euro nicht zu versteuern.
Laut dem Gericht sind die Gelder, die die Querdenker-Szene um Michael Ballweg erhalten haben, nie für Private Zwecke, wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft beschrieben wurde, verwendet worden, sondern ausschließlich für die Zwecke der Bewegung investiert worden. In diesem Anklagepunkt kommt es für Ballweg zu einem Freispruch aller erster Güte.
Fast täglich wurde von den Medien auf Ballweg draufgehauen und nur negativ und einseitig über ihn berichtet. Doch nun sind die Betrugsvorwürfe wie ein Kartenhaus in sich verfallen.
Wie aus gut unterrichteten Kreisen wollte die Strafkammer das Verfahren wegen Belanglosigkeit einstellen, was aber von der Staatsanwaltschaft kategorisch abgelehnt wurde. Diese forderte drei Jahre Haft für Ballweg.
Das Corona-Regime versucht weiterhin mit aller Macht, seine damaligen Gegner zu vernichten. Doch nicht im Fall Ballweg: Dank einer anständigen Richterin siegte hier die Gerechtigkeit.
– Ein Zwischenfall in der Ostsee löst NATO-Alarm aus
– Eine Recherche und „Einordnung“ des Problems
In den letzten Tagen überschlugen sich die Nachrichten, wonach russische Drohnen in Polen niedergingen und russische Flieger NATO-Luftraum „verletzt“ haben. Einmal angenommen, dies alles würde sich im Licht unabhängiger Untersuchungen bestätigen: Das ist nicht gut – aber verletzt wurde niemand. Ist das einen Krieg wert, dessen Opfer nicht abgeschätzt werden können? Die Planspiele dafür laufen bereits. Deutschland sei “Aufmarschland” geworden, lernen die Ärzte: “Die NATO rechnet mit 500 bis 2000 verletzten Soldaten täglich“, weiß der “Infosperber” aus der Schweiz zu berichten. Um was geht es eigentlich bei den Grenzverletzungen der NATO?
Russland hat offensichtlich aus seiner tragischen Geschichte gelernt. Im Kalten Krieg nach 1945 gelang es dem Westen mit seiner „Roll back“-Strategie, die Sowjetunion in einen für diese nicht gewinnbaren Rüstungswettlauf zu verstricken. Um mit der Aufrüstung des Westens (der NATO und anderer Länder) mithalten zu können, wurden die wenig effektiven planwirtschaftlichen Volkswirtschaften des Ostblocks systematisch überfordert. Ein Ostblockland nach dem anderen fiel, auch die DDR – ein Prozess, der der Auftakt zum Zusammenbruch der Sowjetunion und zur Auflösung des Warschauer Paktes war.
Vom Westen lernen…
Dies scheint heute umgekehrt die Vorlage für die Russen zu sein: Von der ukrainischen Kriegsführung haben sie gelernt, wie einfach Drohnen hergestellt und wie effektiv eingesetzt werden können. Zuerst wurden von Kiew billige Quadrokopter von der Stange verwendet, um die Situation hinter Front zu sondieren, dann größere Exemplare, die Sprengsätze über russischen Stellungen abzuwerfen. Die Weiterentwicklung waren dann Drohnen (auch Marschflugkörper und “Bummelraketen” genannt) die in der Lage waren, russische Infrastruktur tief im Innern Russlands zu zerstören – Raffinerien, Öldepots, Verkehrsknotenpunkte, Bomber auf Flugplätzen. Dazu bedarf es gar keiner deutschen Taurus. Aktuelle Berichte (siehe hier, hier und hier) des “Welt”-Auslandskorrespondenten Christoph Wanner haben es in sich.
Nun baut auch Russland längst Drohnen in Serie – für billige Stückkosten von umgerechnet 10.000 bis 20.000 Euro – und schickt diese massenhaft ohne Sprengstoff los – in der Hoffnung, dass sie von der Ukraine mit Abwehrsystemen vom Himmel geholt werden, die hundertmal teurer sind. Das Kalkül: Die Abnutzung des Gegners durch asymmetrischen Verschleiß, indem quasi mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. So hofft Russland offensichtlich, die Waffenlieferanten der Ukraine kapazitätsmäßig und finanziell ausbluten zu können – ganz so, wie es einst der Westen mit der Sowjetunion tat. Nebenbei richten die explodierenden Abwehrraketen auf ukrainischem Gebiet zudem weit mehr Schaden an, als es die Billigdrohnen können (und gar nicht sollen). Und weil die russischen Drohnen immer leichter wurden, schießt die eine oder andere von ihnen übers Ziel hinaus und erreicht dann sogar Polen, also die NATO.
Ein entlegener Flaschenhals als Casus belli?
Eine ganz andere Dimension stellt die Verletzung des Luftraums von Estland durch russische Flugzeuge. Was meine Recherche ergab: Drei (?) Jets flogen vom russischen St. Petersburg über die östliche Ostsee in Richtung der russischen Exklave Kaliningrad – eine Strecke von rund 1.000 Kilometer. Die ersten 150 Kilometer des Ostseezipfels gehören noch zu Russland, danach überflogen sie internationale Gewässer. An der engsten Stelle der Ostsee mit 31 Seemeilen gibt es kein Problem. Abzüglich der 12-Meilen-Zone von Finnland und Estland bleiben immerhin noch 7 Seemeilen, die auch für einen Anfänger selbst bei einem Überschallflug kein Problem sein sollte, diese einzuhalten.
Aber es gibt einen Flaschenhals an der Stelle eines Inselchens Vaindloo, das zu Estland gehört. Genau zur Landgemeinde Haljala (nicht verwechseln mit Hayali!). Es ist 600 Meter lang und 200 breit, und dort stehen ganze fünf Häuser – und ein Leuchtturm, damit man es überhaupt findet. Die Insel ist jedoch unbewohnt. Das Eiland liegt aber nicht direkt vor der estnischen Küste, sondern 17 Seemeilen davor, fast mitten in der Ostsee. Hier der “Tatort” in der Ostsee in einem Maßstab, der den Bereich von St. Petersburg bis Kaliningrad zeigt. Schlägt man einen Kreisbogen von 12 Seemeilen um die Insel, geht es zu Finnland eng her. Deshalb erlaubt man der Schifffahrt, keinen kleineren Bogen um Vaindloo zu machen.
Rhetorische Amokläufe
Die Schifffahrtslinie St. Petersburg – Tallinn führt 4,8 Seemeilen entfernt vorbei, die Linie nach Kaliningrad eine halbe Seemeile mehr. Sollten sich die Flieger an diesem Schiffswasserweg orientiert haben, hätten sie tatsächlich die 12-Meilen-Zone des Inselchens formal verletzt – für etwa 20 Sekunden; denn mit geschätzten 1.000 Stundenkilometern Fluggeschwindigkeit entspricht das durchflogene Sehnenmaß des Kreisbogens nur mehr Sekunden, keine Minuten.
Und dieser abstruse Umstand füllt nun ganze Zeitungsseiten und Talkshows und ist Gegenstand einer Krisensitzungen der NATO und des Bundestags. Immer mehr fordern in solchen Fällen den Abschuss der „Aggressoren“. Ein „Rotes Telefon“ scheint es inzwischen nicht mehr zu geben, seit alle nur noch ins Smartphone glotzen. Angesichts der rhetorischen Amokläufe von Politikern bis hin zur Forderung nach Eskalation des Ukrainekrieges versteht man immer mehr Stimmen, die meinen, wir müssen sofort raus aus dieser NATO – denn sie bietet mittlerweile wahrscheinlich weniger Schutz, als sie ein Sicherheitsrisiko für unseren Frieden darstellt.
Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.